Jahresabschlusserstellung
Bilanzen oder Gewinnermittlungen gem. § 4 (3) EStG sind zum Ende eines jeden Kalenderjahres bzw. Wirtschaftsjahres
aufzustellen und den Finanzamt vorzulegen. Diese sind Grundlage Ihrer Steuererklärungen und somit der Besteuerung.
Ergänzend erfolgt neben der Aufstellung der Bilanz auch die Erstellung eines Bilanzberichts und ggf. eines Anhangs.
Falls erforderlich, kann ein fester Termin für die Fertigstellung vereinbart werden.
Da die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung heute jedoch von entscheidender Bedeutung für die Kreditvergabe und
die Zinskonditionen ist, erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses eine umfassende Jahresabschlussanalyse. Auf Grundlage
der aufbereiteten Bilanzkennzahlen erfolgt der Ausdruck einer Bilanzpräsentation, wobei das aktuelle Jahr den Vorjahren
gegenübergestellt wird. Die Bilanzpräsentation ist eine grafische Auswertung, auf deren Grundlage auch Nicht-Zahlen-
Menschen leicht die Entwicklung des Unternehmens nachverfolgen können, insbesondere erfolgt die Stellung einer Insolvenzprognose.
Aufgrund dieser Analyse können bilanzpolitische Maßnahmen ergriffen werden zur Verbesserung des Bilanzbildes. Ebenso
können Maßnahmen zur Verbesserung des Banken-Ratings ergriffen werden.