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Jahresabschlusserstellung, Rating

Bilanzen oder Gewinnermittlungen gem. § 4 (3) EStG sind zum Ende
eines jeden Kalenderjahres bzw. Wirtschaftsjahres aufzustellen und den
Finanzamt vorzulegen.

Diese sind Grundlage Ihrer Steuererklärungen und somit der
Besteuerung. Ergänzend erfolgt neben der Aufstellung der
Bilanz auch die Erstellung eines Bilanzberichts und ggf. eines Anhangs.
Falls erforderlich, kann ein fester Termin für die Fertigstellung vereinbart werden.

Da die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung heute jedoch von entscheidender Bedeutung
für die Kreditvergabe und die Zinskonditionen ist, erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses eine
umfassende Jahresabschlussanalyse. Auf Grundlage der aufbereiteten Bilanzkennzahlen erfolgt
der Ausdruck einer Bilanzpräsentation, wobei das aktuelle Jahr den Vorjahren gegenübergestellt wird.

Die Bilanzpräsentation ist eine grafische Auswertung, auf deren Grundlage auch Nicht-Zahlen-
Menschen leicht die Entwicklung des Unternehmens nachverfolgen können, insbesondere erfolgt die
Stellung einer Insolvenzprognose.

Aufgrund dieser Analyse können bilanzpolitische Maßnahmen ergriffen werden zur Verbesserung des
Bilanzbildes. Ebenso können Maßnahmen zur Verbesserung des Banken-Ratings ergriffen werden.