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steuerliche Gestaltung

Für alle Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmen und nichtselbständig tätige Personen können die jährlichen Steuererklärungen sowie sonstige Steuererklärungen erstellt werden. Hierbei werden alle steuerlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Dabei wird natürlich auch die sich ergebende Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung vorausberechnet. Selbstverständlich erfolgt anschließend auch die Überprüfung der Steuerbescheide. Rechtsbehelfe werden ggf. eingelegt.

Im wesentlichen werden folgende Steuererklärungen erstellt:

  • Einkommensteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen